Wir unterstützen Menschen, die wegen Krankheit, Unfall, Rekonvaleszenz oder nach einem Spitalaufenthalt ihren Haushalt vorübergehend oder länger nicht mehr selbständig führen können.
Angebot der Hauswirtschaft & Sozialbetreuung:
Leistungen
Unsere Leistungen erbringen wir an Werktagen von Montag bis Freitag. Dabei unterscheiden wir zwischen Kurz- und Langzeiteinsätzen.
Kurzzeiteinsätze: Bis zur Genesung oder Stabilisierung der Situation, z.B. nach einem Spitalaufenthalt. Kurzeinsätze sind in der Regel nach 3 Monaten abgeschlossen.
Langzeiteinsätze: Zur Vermeidung oder Verzögerung eines Spital- oder Heimeintritts, zur Entlastung des familiären Unterstützungsnetzes, zur Unterstützung und Förderung der vorhandenen Ressourcen (Erhalt der Selbständigkeit). Langzeiteinsätze werden in der Regel halbjährlich überprüft.
Weitere Informationen finden Sie im Leistungsbeschrieb.
Voraussetzung für Leistungserbringung
Abklärung und Verordnung
Da hauswirtschaftliche und sozialbetreuerische Leistungen von den Vertragsgemeinden subventioniert werden, ist die Spitex verpflichtet, eine strukturierte Anspruchsabklärung durchzuführen. Zusätzlich bedarf es einer ärztlichen Verordnung. Ist kein Anspruch gegeben, vermittelt die Spitex andere Anbieter.
Kosten und Tarife
Eine Abklärung ist obligatorisch und wie die hauswirtschaftlichen und sozialbetreuerischen Leistungen keine Pflichtleistung der obligatorischen Krankenpflegeversicherung. Gegebenenfalls können Klienten mit einer Zusatzversicherung die Kosten bei ihrem Versicherer zurückfordern.
Die Rechnung der Spitex geht immer an die Klienten und ist von diesen, unabhängig von einer allfälligen Rückerstattung, zu begleichen.
Weiter Informationen finden Sie im Tarifblatt.